EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/node/101828
In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht.
PFCA und C10 PFCA sind zudem schädlich für die Fortpflanzung und können vermutlich Krebs