Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/node/32669
Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug
Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug
Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug
Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von
Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von
Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug
Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug
Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.
Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug
Das Umweltbundesamt (UBA) ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde und forscht, berät und informiert zu zahlreichen Fragen des Umweltschutzes und zu Umwelt & Gesundheit.
Möbel, Sportartikel, Elektrogeräte, Spielzeug, ausfüllen
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Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.
Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug