Dein Suchergebnis zum Thema: Schädlingsbekämpfer

Schwammstadt – Zukunftskonzept für klimaresiliente und lebenswerte Städte | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/110527?listpart=8

Städte müssen sich gegen Klimarisiken wie Starkregen, Hitze und Trockenheit wappnen. Das Prinzip der Schwammstadt schlägt einen neuen Umgang mit Niederschlagswasser in der Stadt vor. Es bietet damit großes Potenzial für den klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Das Umweltbundesamt zeigt Wege auf, wie ein solcher Umbau von Städten aussehen kann.
menschlichen Gesundheit Pestizide in Kommunen: Urbane Schädlingsbekämpfung

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Welche Nagetiere dürfen bekämpft werden? | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/22385

Laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) werden grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderen Schutz gestellt. Folgende Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Hausmaus (Mus musculus), Wanderratte (Rattus norvegicus), Hausratte (Rattus rattus), Schermaus (Arvicola terrestris), Rötelmaus (Myodes glareolus), Erdmaus (Microtus agrestis), Feldmaus (Microtus arvalis). Waldmäuse (Apodemus sylvaticus) oder Brandmäuse (Apodemus agrarius) zum Beispiel unterliegen nicht dieser Ausnahmeregelung und dürfen daher nicht ohne eine entsprechende Genehmigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde bekämpft werden. Dies gilt auch für Spitzmäuse, die zu der Ordnung der Insektenfresser gehören und somit keine Nagetiere (Rodentia) sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Kommunen möglich Ob bei der Unkrautbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung

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Welche Nagetiere dürfen bekämpft werden? | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/welche-nagetiere-duerfen-bekaempft-werden

Laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) werden grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderen Schutz gestellt. Folgende Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Hausmaus (Mus musculus), Wanderratte (Rattus norvegicus), Hausratte (Rattus rattus), Schermaus (Arvicola terrestris), Rötelmaus (Myodes glareolus), Erdmaus (Microtus agrestis), Feldmaus (Microtus arvalis). Waldmäuse (Apodemus sylvaticus) oder Brandmäuse (Apodemus agrarius) zum Beispiel unterliegen nicht dieser Ausnahmeregelung und dürfen daher nicht ohne eine entsprechende Genehmigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde bekämpft werden. Dies gilt auch für Spitzmäuse, die zu der Ordnung der Insektenfresser gehören und somit keine Nagetiere (Rodentia) sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Kommunen möglich Ob bei der Unkrautbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung

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Welche Nagetiere dürfen bekämpft werden? | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/welche-nagetiere-duerfen-bekaempft-werden?page=4

Laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) werden grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderen Schutz gestellt. Folgende Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Hausmaus (Mus musculus), Wanderratte (Rattus norvegicus), Hausratte (Rattus rattus), Schermaus (Arvicola terrestris), Rötelmaus (Myodes glareolus), Erdmaus (Microtus agrestis), Feldmaus (Microtus arvalis). Waldmäuse (Apodemus sylvaticus) oder Brandmäuse (Apodemus agrarius) zum Beispiel unterliegen nicht dieser Ausnahmeregelung und dürfen daher nicht ohne eine entsprechende Genehmigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde bekämpft werden. Dies gilt auch für Spitzmäuse, die zu der Ordnung der Insektenfresser gehören und somit keine Nagetiere (Rodentia) sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Kommunen möglich Ob bei der Unkrautbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung

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1987 | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/geschichte-umweltschutz/1987?parent=81789

1987 ist das Montrealer Protokoll ein Meilenstein gegen das „Ozonloch“. Waschmittel werden phosphatfrei und die Altölverordnung tritt in Kraft. Das UBA wird Teil der Pflanzenschutzmittel-Zulassung und zieht Bilanz zur Luft in BRD und DDR. Der „Brundtland-Bericht“ für nachhaltige Entwicklung wird veröffentlicht und erstmals werden Bewertungsmaßstäbe für Schadstoffbelastungen im
neuer Pflanzenschutzmittel Mittel zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung

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1987 | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/geschichte-umweltschutz/1987

1987 ist das Montrealer Protokoll ein Meilenstein gegen das „Ozonloch“. Waschmittel werden phosphatfrei und die Altölverordnung tritt in Kraft. Das UBA wird Teil der Pflanzenschutzmittel-Zulassung und zieht Bilanz zur Luft in BRD und DDR. Der „Brundtland-Bericht“ für nachhaltige Entwicklung wird veröffentlicht und erstmals werden Bewertungsmaßstäbe für Schadstoffbelastungen im
neuer Pflanzenschutzmittel Mittel zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung

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