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Dürfen Rodentizide mit Antikoagulanzien auch ohne festgestellten Befall ausgebracht werden? | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/duerfen-rodentizide-antikoagulanzien-auch-ohne

Die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien ohne einen festgestellten Nagetierbefall ist gemäß der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ grundsätzlich verboten. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Einrichtung einer strategischen befallsunabhängigen Dauerbeköderung an Eindring- und Einniststellen in und um Gebäude zulässig sein. Die Durchführung einer befallsunabhängigen Dauerbeköderung ist jedoch ausschließlich Schädlingsbekämpfer/innen vorbehalten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Antikoagulanzien  Rodentizide  Köderstation  Nagetierbekämpfung  Köder  Rattengift  Ratten

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Dürfen Köder mit Antikoagulanzien ohne Köderstationen ausgebracht werden? | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/duerfen-koeder-antikoagulanzien-ohne

Eine offene Auslegung von Fraßködern mit Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagetieren ohne Köderstationen ist grundsätzlich untersagt. Nur geschulten berufsmäßigen Verwendern wie zum Beispiel ausgebildeten Schädlingsbekämpfer/innen ist eine Köderausbringung ohne Köderstationen in geschützten Bereichen, zu denen Nicht-Zieltiere keinen Zugang haben, weiterhin gestattet. Hierzu zählen unter anderem Mäuse- und Rattenlöcher, geschlossene Kabeltrassen und Rohrleitungen, Unterbauten von zum Beispiel Elektroschaltschränken und Hochspannungsschränken sowie Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
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Welche Nagetiere dürfen bekämpft werden? | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/welche-nagetiere-duerfen-bekaempft-werden

Laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) werden grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderen Schutz gestellt. Folgende Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Hausmaus (Mus musculus), Wanderratte (Rattus norvegicus), Hausratte (Rattus rattus), Schermaus (Arvicola terrestris), Rötelmaus (Myodes glareolus), Erdmaus (Microtus agrestis), Feldmaus (Microtus arvalis). Waldmäuse (Apodemus sylvaticus) oder Brandmäuse (Apodemus agrarius) zum Beispiel unterliegen nicht dieser Ausnahmeregelung und dürfen daher nicht ohne eine entsprechende Genehmigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde bekämpft werden. Dies gilt auch für Spitzmäuse, die zu der Ordnung der Insektenfresser gehören und somit keine Nagetiere (Rodentia) sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
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Was kann man tun, um einer Mückenplage im Garten vorzubeugen? | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-kann-man-tun-um-einer-mueckenplage-im-garten

Hierzu sollten die Brutstätten von Mücken beseitigt werden. Mückenlarven benötigen stehendes Wasser zur Entwicklung, deshalb ist es wichtig, alle offenen Wasserstellen zu entleeren oder mit Gaze abzudecken, zum Beispiel Regentonnen, Gießkannen, Eimer, Blumenkübel usw. Das Wasser in Schalen für Haustiere und Vogeltränken sollte zweimal wöchentlich erneuert werden. Kinderpools und Babybecken sollten Sie ebenfalls kontrollieren. Achten Sie darauf, dass sich im Garten keine Pfützen bilden.
Apps Glossar Pressemitteilungen 31.07.2020 Bekämpfung von Ratten

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