Sterbeurkunde – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren/sterbeurkunde
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Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus. In Tübingen nehmen das Standesamt, die Bürgerbüros Derendingen udn Lustnau und die Verwaltungsstellen der Ortsteile eine Anzeige entgegen.
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#mce_temp_url#Sie benötigen eine Sterbeurkunde vor allem, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (zum Beispiel für die Einsargung oder Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
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