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schränkt den Straßenverkauf von alkoholischen Getränken ein

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/27370/29660.html

Gaststätten und Lokale in der Tübinger Altstadt dürfen ab Montag, 17. August 2020, nach 1 Uhr in der Nacht keinen Alkohol mehr nach außen verkaufen. Mit dieser Beschränkung will die Stadtverwaltung die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner schützen und angesichts der steigendenden Zahl der Coronavirus-Infektionen Ansammlungen großer Gruppen entgegenwirken.
schränkt den Straßenverkauf von alkoholischen Getränken ein