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Welche Miethöhe darf man ansetzen? – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/fluechtlinge/38433/37750.html

Für die Anmietung von Wohnraum werden Obergrenzen festgelegt. Die derzeitigen Obergrenzen belaufen sich je nach Wohnraumgröße in der Regel zwischen 9 und 10 Euro (Netto-Kaltmiete). Die Nebenkosten werden vollständig übernommen. Einzelheiten zur Angemessenheit der Miethöhe können im individuellen Gespräch geklärt werden.
Anlaufstellen Anlaufstellen für Geflüchtete aus der Ukraine