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Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/23418/23435.html

Seit dem 1. August 2013 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr. Voraussetzung ist, dass das Kind mindestens sechs Monate zuvor bei der zentralen Anmeldestelle angemeldet wurde. Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht auf eine bestimmte Einrichtung und kann bei Kindern unter drei Jahren auch durch einen Platz in der Kindertagespflege erfüllt werden.
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