Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben https://www.stendal.de/de/zustaendigkeit/leistung/18/vorkaufsrecht_der_gemeinde_ausueben.html
» Zuständigkeit Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben Leistungsbeschreibung
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Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein.
Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein.
Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde die Bebauung innerhalb ihres Gemeindegebiets – des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde
Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde die Bebauung innerhalb ihres Gemeindegebiets
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu
Nr. 1 Gewerbeordnung genannten Tätigkeiten in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Gemeinde
Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde
Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde zusammen mit der Gemeinde
Tätigkeiten besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde: Wer Waren in der Gemeinde