Die Wohngeldreform 2023 https://www.stendal.de/de/wohngeld-2023/wohngeldreform-2023.html
Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist zum 01.01.2023 in Kraft treten. Hier werden die einkommensschwachen Haushalte u.a. von den gestiegenen Energiekosten und den somit höheren Wohnkosten entlastet. Wesentliche Inhalte der Wohngeld-Reform 2023 sind: Die Erhöhung des Wohngeldes, so dass die Wohnkostenbelastung für Haushalte nicht mehr als 40 % beträgt. Wohngeld ist somit im Durchschnitt von rund 180 € (ohne Reform) auf rund 370 € pro Monat gestiegen. Die Bezuschussung der warmen Nebenkosten durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Das Wohngeld-Plus enthält weiterhin eine pauschale Klimakomponente. Wenn Sie Ihren Wohngeld-Anspruch prüfen lassen möchten, dann stellen Sie einen Wohngeld-Antrag. Die Wohngeld-Zahlung beginnt in der Regel ab dem Monat, in welchem Sie den Antrag gestellt haben. Rückwirkende Antragstellungen sind nur in bestimmten Fällen möglich, z.Bsp. insofern eine andere Sozialleistung wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, abgelehnt wurde. Wenn Sie zur Miete wohnen benötigen Sie einen Antrag auf Mietzuschuss, bewohnen Sie selbstgenutztes Eigentum (z.B. Haus oder Eigentumswohnung) dann ist es der Antrag auf Lastenzuschuss. Wohngeld-Anträge finden Sie auf der Internetseite der Hansestadt Stendal unter www.stendal.de ( > Bürgerservice; Formulare; Wohnen und Soziales) Sie erhalten die Anträge zur Beantragung von Wohngeld natürlich auch in der Wohngeld-Behörde und in der Stendal-Information. Bei Fragen erreichen Sie uns persönlich unter folgenden Telefonnummern: · 03931 6516 -32 · 03931 6516 -33 · 03931 6516 -35 · 03931 6516 -37 · 03931 6516 -38 · 03931 6516 -39 Auch bei einem persönlichen Beratungsgespräch können wir Ihre Fragen gerne klären. Die Wohngeld-Behörde der Hansestadt Stendal ist dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Wohngeld-Behörde der Hansestadt Stendal nur für Einwohner*innen der Hansestadt Stendal und ihrer Ortsteile zuständig ist, wohnen Sie im Landkreis, wenden Sie sich bitte an die dortige Wohngeldbehörde: https://www.landkreis-stendal.de/de/leistungsdetail/leistung/2273/wohngeld_beantragen.html
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