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Städtbauliches Umlegungsverfahren

https://www.stendal.de/de/umlegung.html

Eine städtebauliche Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Dabei sollen zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen, die nach den baurechtlichen Festsetzungen bebaubar und gut nutzbar sind. Alle betroffenen Grundeigentümer werden an diesem Verfahren beteiligt. Sie erhalten nach dem Abzug öffentlicher Flächen neu zugeschnittene Grundstücke, die zweckmäßig genutzt werden können und mindestens den Verkehrswert des ursprünglichen Grundstücks haben sollen. Ein Umlegungsverfahren ist dann entbehrlich, wenn zwischen den Beteiligten eine anderweitige einvernehmliche Regelung gefunden wird. Die Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) durchgeführt werden. Sie wird von der Gemeinde angeordnet und durchgeführt. Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auch auf andere Institutionen übertragen.   Nähere Informationen zum Verfahren bietet das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt .   Kontakt bei der Hansestadt Stendal: Abteilung: Planung & Stadtentwicklung der Hansestadt Stendal Grit Schultz Moltkestraße 34 – 36 Tel.: 03931 / 65-15 42 planungsamt@stendal.de
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Städtbauliches Umlegungsverfahren

https://www.stendal.de/de/umlegung/staedtbauliches-umlegungsverfahren-20017133.html

Eine städtebauliche Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Dabei sollen zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen, die nach den baurechtlichen Festsetzungen bebaubar und gut nutzbar sind. Alle betroffenen Grundeigentümer werden an diesem Verfahren beteiligt. Sie erhalten nach dem Abzug öffentlicher Flächen neu zugeschnittene Grundstücke, die zweckmäßig genutzt werden können und mindestens den Verkehrswert des ursprünglichen Grundstücks haben sollen. Ein Umlegungsverfahren ist dann entbehrlich, wenn zwischen den Beteiligten eine anderweitige einvernehmliche Regelung gefunden wird. Die Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) durchgeführt werden. Sie wird von der Gemeinde angeordnet und durchgeführt. Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auch auf andere Institutionen übertragen.   Nähere Informationen zum Verfahren bietet das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt .   Kontakt bei der Hansestadt Stendal: Abteilung: Planung & Stadtentwicklung der Hansestadt Stendal Grit Schultz Moltkestraße 34 – 36 Tel.: 03931 / 65-15 42 planungsamt@stendal.de
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