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Standort Hansestadt Stendal

https://www.stendal.de/de/wirtschaftsstandort/standort-hansestadt-stendal-20001835.html

Die Mischung macht´s Unternehmen bilden das Herz eines Wirtschaftsstandortes. Das Stendaler schlägt kraftvoll: Fast 2.000 überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen bieten mehr als 42.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten eine Lebensgrundlage. Zu den sechs größten Stendaler Unternehmen gehören: Salus gGmbH Johanniter Krankenhaus Genthin-Stendal GmbH Landbäckerei Stendal GmbH Milchwerke ‚Mittelelbe‘ GmbH ALSTOM Lokomotiven Service GmbH Altmärker Fleisch- und Wurstwaren GmbH Dazu gesellt sich eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Handwerksunternehmen, die fast das gesamte Angebotsspektrum handwerklicher Leistungen abdecken.
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1.Förderaufruf LEADER Altmark-Elbe-Havel – EFRE, ELER und ESF+

https://www.stendal.de/de/detail/1foerderaufruf-leader-altmark-elbe-havel-efre-eler-und-esf.html

Die Region Altmark-Elbe-Havel startet mit Ihrem 1. Projektaufruf für die LEADER-Förderperiode 2021 – 2027. Für den 1. Projektaufruf der Förderperiode stehen insgesamt 7,2 Mio. € aus den Fördermitteln EFRE (2 Mio. €), ELER (4,6 Mio. €) und ESF+ (600.000 €) zur Verfügung. Ausschließlich Projekte, die zu den Leitzielen und Handlungsfeldzielen der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen, können gefördert werden. Näheres finden Sie hier . Die Abgabefrist für die Projektskizzen ist der 30. April 2024. Für Fragen zum Antragsprozess und/oder zur Unterstützung bei der Befüllung des Projektsteckbriefes steht Ihnen das LEADER-Management jederzeit unter LEADER-Altmark-Elbe-Havel@vindelici.com oder telefonisch (Herr Valentin Metzger) +49 151 10643220 zur Verfügung!
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Gestaltungssatzung

https://www.stendal.de/de/gestaltungssatzung.html

Durch die Aufstellung der Gestaltungssatzungen für die Innenstadt und die Bahnhofsvorstadt soll neben dem öffentlichen Freiraum auch das stadtraumprägende Erscheinungsbild aller Gebäude des Stadtkerns im Einzelnen und im städtebaulichen Zusammenhang gestärkt, verbessert und durch geeignete Maßnahmen positiv weiterentwickelt werden. Die Gestaltungssatzung legt dazu einen entsprechenden Rahmen fest, der bei Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie sonstigen Veränderungen zu beachten ist.
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