Liebe Bürgerinnen und Bürger, anbei finden Sie eine Auflistung der benötigten Unterlagen sowie Preise und Lieferzeiten für die Anliegen im Einwohnermeldeamt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an einwohnermeldeamt@mail-wl.de oder an die 034603757-22 oder 034603757-23. Personalausweis Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Ausgenommen davon sind Personen, die sich mit einem Reisepass ausweisen können. Lieferzeit beträgt ca. 2-3 Wochen Erforderliche Unterlagen · bisheriger Personalauswies, Kinderreisepass oder Reisepass · Geburts-oder Eheurkunde · aktuelles biometrisches Lichtbild · die Gebühr für den Personalausweis Antragsstellung · persönlich · Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres: Für die vorzeitige Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Geburtstag eines Kindes ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich mitkommen. Wenn ein Elternteil nicht mitkommen kann, ist es erforderlich, dass von diesem eine Einverständniserklärung und die Kopie seines Ausweises oder Reisepasses vorgelegt wird. Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift muss das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden. Gebühr · Unter dem 24. Lebensjahr 22,80 € · Ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € Reisepass Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass zwingend notwendig. Bitte informieren Sie sich vorher bei dem Auswertigen Amt über die Einreisebestimmungen. Lieferzeit beträgt ca. 4-5 Wochen. In dringenden Fällen kann auch ein Expressreisepass beantragt werden, dieser ist 3-4 Werktagen geliefert. Erforderliche Unterlagen · bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder der gültige Personalausweis · Geburts- oder Eheurkunde · aktuelles biometrisches Lichtbild · die Gebühr für den Reisepass Antragsstellung · persönlich · bei Kindern gilt folgendes: Für die Beantragung eines Reisepasses ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Mindestens ein Elternteil muss persönlich bei der Beantragung erscheinen. Das Elternteil, welches nicht persönlich erscheint, muss eine schriftliche Einverständniserklärung, sowie den Personalausweis oder Reisepass oder eine gut leserliche Kopie mitgeben. Bei nichtverheirateten Eltern ist das alleinige Sorgerecht durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z.B. Negativbescheinigung des Jugendamtes). Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift muss das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden. Gebühr · Unter dem 24. Lebensjahr 37,50 € · Ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € · Express unter dem 24. Lebensjahr 69,50 € · Express ab dem 24. Lebensjahr 102,00 € Kinderreisepass Am 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Sie müssen nun für Ihre Kinder einen Personalausweis oder einen Reisepass ausstellen lassen. Bitte beachten Sie hier die Lieferzeiten. Diese können nicht mehr vor Ort ausgestellt werden. An-, Ab- und Ummeldung von Wohnungen Jeder Zuzug in die Stadt Wettin-Löbejün muss unverzüglich gemeldet werden. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Neugeborene müssen von den Eltern nicht angemeldet werden, sie werden durch die Standesämter direkt der Meldestelle mitgeteilt. Die Bearbeitung erfolgt sofort und ist kostenlos. Erforderliche Unterlagen · Personalausweise und Reisepässe aller Familienmitglieder · ggf. Vollmacht, wenn die An-/Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll · Wohnungsgeberbestätigung (Vordruck finden Sie auf unserer Homepage) Antragsstellung · persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person · minderjährige Kinder Zustimmungserklärung des Elternteils, welches nicht mit dabei ist bzw. Nachweis alleiniges Sorgerecht (Vordruck finden Sie auf unserer Homepage) Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister Ein Führungszeugnis kann nur am Haupt- oder Nebenwohnsitz beantragt werden. Man unterscheidet zwischen dem einfachen und erweiterten Führungszeugnis. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“. Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt. Auszugsbeantragung bei der Wohnsitzbehörde/ Gewerbebehörde des Unternehmenssitzes bei juristischen Personen. Lieferzeit beträgt bei beidem ca. 2 Wochen. erforderliche Unterlagen · Personalausweis bzw. Reisepass für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde (möglichst keine Postfachangabe) und Angabe des Verwendungszweckes bzw. des Geschäftszeichens für ein erweitertes Führungszeugnis · die schriftliche Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, mit Angabe von Vor- und Familiennamen des Betroffenen Antragstellung · persönlich · bei der Antragstellung für einen Minderjährigen ist diese durch einen gesetzlichen Vertreter möglich mit Ausnahme des europäischen Führungszeugnisses ist eine Antragstellung auch online über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamtes für Justiz möglich Gebühr · 13,00 € · kostenlos (bei Nachweis des Ehrenamtes)
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