Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot – Stadt Köln https://www.stadt-koeln.de/artikel/62031/index.html
Die Umwandlung von Wohnraums in gewerbliche Räume oder die Nutzung als Ferienwohnung oder Gästezimmer gegen Entgelt sind genehmigungspflichtig.
Wohnraum Eigentümer*innen/Vermieter*innen müssen dem Amt für Wohnungswesen der Stadt