Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Eigenstaendige-Einbuergerung-von-Auslaendern-ohne-Einbuergerungsanspruch/
Voraussetzungen für über 16 Jahre alte Personen: Sie haben seit