Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Erlaubnis-zum-Verbringen-von-Waffen-und-Munition-in-den-Geltungsbereich-des-Waffengesetzes-Erteilung/
Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder