schleswig-holstein.de – Beamtenrecht – Nebentätigkeitsrecht https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/beamtenrecht/nebentaetigkeitsrecht
Beamtinnen und Beamte müssen Nebentätigkeiten in der Regel beim Dienstherren anzeigen.
Ablieferungspflicht Grundsätzlich sind Vergütungen