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Landesjugendamt – Richtlinie des Sozialministeriums für eine

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Downloads/richtlinie_soforthilfe_jugend_familienbildung?nn=20721d49-cf93-41e0-b9e3-520bc70ec97f

Mit dem Ziel der schnellen und unbürokratischen Unterstützung von Trägern der freien Jugendhilfe, die Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung nach § 11 SGB VIII anbieten, Trägern von Familienbildungsstätten und Trägern von Angeboten zur sexualpädagogischen Bildung, die durch Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durch Einnahmeausfälle in ihrer Existenz gefährdet sind, wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium folgende Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen als Soforthilfe erlassen.
Landesjugendamt Richtlinie des Sozialministeriums für eine