Der geplante Abschuss des sogenannten Problemwolfes „GW924m“ in Schleswig-Holstein hat zu zahlreichen Fragen und Zuschriften an das Ministerium geführt. Warum das Ministerium eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Problemwolfes erteilt hat, stellen wir hier dar und versuchen auf die verschiedenen Fragen und Gegenpositionen einzugehen. Die Rückkehr des Wolfes ist ein großer Erfolg für den Naturschutz. Das Ministerium und alle Beteiligten machen es sich nicht leicht, nun ausnahmsweise die Tötung eines Einzelexemplars dieser streng geschützten Tierart zuzulassen. Im Fall des Problemwolfes „GW924m“ haben sorgfältige Prüfungen zu dem Ergebnis geführt, dass es keine gangbare Alternative zu einer Ausnahmegenehmigung gibt. Niemandem fällt diese Entscheidung leicht, aber der Abschuss des Problemwolfs ist unvermeidbar, um die Rückkehr des Wolfes und dessen allgemeine Koexistenz insbesondere mit der Weidetierhaltung nicht zu gefährden.
haben gezeigt, dass sie sich nach einem Leben in Freiheit