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RKI – Zoonosen – RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza (Vogelgrippe)

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html?nn=2398132

Unter „Vogelgrippe“ (aviäre Influenza) versteht man in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza A-Viren bei Vögeln. Diese Viren können unter Umständen auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, was ebenfalls als Vogelgrippe bezeichnet wird. Aviäre Influenzaviren können nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann die Krankheit bisweilen sehr schwer verlaufen. Es gibt derzeit weltweit keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung mit aviären Influenzaviren.
Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit

RKI – Biosicherheitsprogramm – RefBio – Deutscher Beitrag zur Stärkung der Referenzlabore Bio im UNSGM

https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Internationales/Biosicherheit/RefBio.html?nn=9057522

Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verfügt das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) bisher nicht über eine Vertragsorganisation bzw. einen Verifikationsmechanismus, der die Einhaltung des Abkommens überwachen könnte. Damit steht auch keinerlei Expertise bzw. materielle Ausstattung (Labore etc.) unter der Ägide des BWÜ zur Verfügung, durch die im Falle eines Ausbruchs ungeklärter Ursache (d.h., auch eines vermuteten Angriffs mit Biowaffen durch einen Staat oder eine Terrorgruppe) eine Untersuchung eingeleitet werden könnte, so wie dies beim CWÜ durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Fall ist. Der einzige derzeit verfügbare und international anerkannte, weil UN-basierte Untersuchungsmechanismus, der für einen solchen Fall zur Verfügung steht, ist der sog. UN-Generalsekretärsmechanismus (UNSGM).
Das Robert Koch-Institut arbeitet bereits seit längerem

RKI – ZBS 1: Hochpathogene Viren – RefBio – Deutscher Beitrag zur Stärkung der Referenzlabore Bio im UNSGM

https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Internationales/Biosicherheit/RefBio.html?nn=2371374

Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verfügt das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) bisher nicht über eine Vertragsorganisation bzw. einen Verifikationsmechanismus, der die Einhaltung des Abkommens überwachen könnte. Damit steht auch keinerlei Expertise bzw. materielle Ausstattung (Labore etc.) unter der Ägide des BWÜ zur Verfügung, durch die im Falle eines Ausbruchs ungeklärter Ursache (d.h., auch eines vermuteten Angriffs mit Biowaffen durch einen Staat oder eine Terrorgruppe) eine Untersuchung eingeleitet werden könnte, so wie dies beim CWÜ durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Fall ist. Der einzige derzeit verfügbare und international anerkannte, weil UN-basierte Untersuchungsmechanismus, der für einen solchen Fall zur Verfügung steht, ist der sog. UN-Generalsekretärsmechanismus (UNSGM).
Das Robert Koch-Institut arbeitet bereits seit längerem

RKI – Infektionskrankheiten A-Z – RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza (Vogelgrippe)

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html?nn=2386228

Unter „Vogelgrippe“ (aviäre Influenza) versteht man in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza A-Viren bei Vögeln. Diese Viren können unter Umständen auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, was ebenfalls als Vogelgrippe bezeichnet wird. Aviäre Influenzaviren können nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann die Krankheit bisweilen sehr schwer verlaufen. Es gibt derzeit weltweit keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung mit aviären Influenzaviren.
Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit