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RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Empfehlungen zur Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html

Die epidemiologische Situation bei COVID-19 erfordert für die Allgemeinbevölkerung aktuell keine angeordneten Infektionsschutz-Maßnahmen im Sinne einer Isolierung Erkrankter und Quarantäne der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter. Unabhängig vom zu Grunde liegenden Erreger wird bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten empfohlen, für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden.
Infektion und -Exposition, Stand 2.5.2022, außer Kraft seit

RKI – COVID-19-Pandemie – Empfehlungen zur Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html?nn=16765520

Die epidemiologische Situation bei COVID-19 erfordert für die Allgemeinbevölkerung aktuell keine angeordneten Infektionsschutz-Maßnahmen im Sinne einer Isolierung Erkrankter und Quarantäne der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter. Unabhängig vom zu Grunde liegenden Erreger wird bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten empfohlen, für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden.
Infektion und -Exposition, Stand 2.5.2022, außer Kraft seit

RKI – Abteilung 1: Infektionskrankheiten – Empfehlungen zur Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html?nn=2389038

Die epidemiologische Situation bei COVID-19 erfordert für die Allgemeinbevölkerung aktuell keine angeordneten Infektionsschutz-Maßnahmen im Sinne einer Isolierung Erkrankter und Quarantäne der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter. Unabhängig vom zu Grunde liegenden Erreger wird bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten empfohlen, für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden.
Infektion und -Exposition, Stand 2.5.2022, außer Kraft seit

RKI – Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) – Die Internationalen Gesundheits­vorschriften der Weltgesundheits­organisation

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IGV/igv_inhalt.html

Die IGV bilden das völkerrechtliche Fundament der internationalen Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Neben verbindlichen Verpflichtungen enthalten die IGV eine Reihe Maßnahme-orientierter Empfehlungen der WHO. Dazu gehören spezifische zeitlich befristete (herausgegeben vom Notfallausschuss) oder ständige Empfehlungen (herausgegeben vom Prüfungssauschuss), die nach Feststellung eines Ereignisses von internationaler Tragweite oder bei Vorliegen einer bestimmten Gefahr von der WHO in Übereinstimmung mit Artikel 49 oder 53 gegeben werden können. Darüber hinaus werden allgemeine und besondere Bestimmungen für Maßnahmen beschrieben, die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf Beförderer oder Beförderungsmittel, Reisende oder Güter, Container oder Container-Verladeplätze durchgeführt werden können oder müssen.
Von tausenden Ereignissen, die seit Inkrafttreten der

RKI – CORONA-MONITORING lokal – Corona-Monitoring lokal – Follow-up

https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/Factsheet_Follow-up.html

Im Rahmen der Studie CORONA-MONITORING lokal war im Jahr 2020 in vier zu Beginn der Pandemie besonders von SARS-CoV-2 betroffenen Gemeinden (Kupferzell, Bad Feilnbach, Straubing und Berlin-Mitte) über einen Zeitraum von jeweils einem Monat die Seroprävalenz (Anteil der Bevölkerung, der schon Kontakt mit dem Virus hatte) bestimmt worden. Mit Hilfe der Nachfolgestudie CORONA-MONITORING lokal – Follow-up wurden im Jahr 2021 die Studienteilnehmenden, die einer Wiederkontaktierung zugestimmt hatten, erneut befragt (Nachbefragung) und ein Teil von ihnen erneut um eine Blutentnahme gebeten (Nachbeprobung). In der Nachbeprobung wurden zwei wesentlichen Säulen der Immunantwort infolge einer Infektion oder Impfung untersucht: das Vorliegen von spezifischen Antikörpern und sowie das Vorliegen von aktivierbaren T-Zellen. Beide Säulen tragen zum Immunschutz bei.
abhängig von Alter, Geschlecht, Impfstoff und Zeit seit