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RKI – Pneumokokken – Pressemitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Empfehlung des PCV20-Pneumokokken-Impfstoffs für Erwachsene

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2023-09-28.html?nn=2398112

Seit Anfang 2022 ist in Deutschland ein 20-valenter (20 Serotypen abdeckender) Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) für Personen ab dem Alter von 18 Jahren zugelassen. Nach Auswertung der verfügbaren Evidenz zur Sicherheit und Wirksamkeit sowie Ergebnissen aus einer Modellierung bewertet die STIKO PCV20 als überlegen gegenüber den bisher empfohlenen Impfstoffen PPSV23 und PCV13. Die Empfehlung und Wissenschaftliche Begründung sind jetzt im Epidemiologischen Bulletin 39/2023 veröffentlicht.
Die STIKO empfiehlt die Impfung mit PCV20 für folgende

RKI – Impfungen A – Z – Meldepflicht stationärer

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Meldepflicht_stationaerer_Pflegeeinrichtungen.html

Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 18.03.2022 wurden voll- und teilstationäre Einrichtungen, die zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 72 Sozialgesetzbuch XI sind, verpflichtet, dem Robert Koch-Institut monatlich Angaben zum Anteil der betreuten und beschäftigten Personen, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, in anonymisierter Form zu übermitteln. Im Rahmen der Änderung des IfSG vom 17.09.2022 wurde der Inhalt des Paragraphen 20a Abs. 7 IfSG in den Paragraphen 35 Abs. 6 IfSG überführt. Hinzugefügt wurde ein Passus, in dem den Einrichtungen die Möglichkeit eingeräumt wurde, eine vereinfachte Meldung abzugeben, sofern sich die zu übermittelnden Daten im Vergleich zum Vormonat nicht geändert haben. Im Rahmen der Meldung bestand auch die Möglichkeit auf freiwilliger Basis zusätzlich Angaben zur COVID-19-Situation in der Pflegeeinrichtung zu machen.
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