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RKI – Preparedness and Response – Relevante Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten und Preparedness and Response

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Preparedness_Response/Rechtsgrundlagen.html

Der Themenkomplex Preparedness and Response unterliegt einem komplexen Zusammenspiel nationaler, völker- und unionsrechtlicher Vorschriften. Für den Infektionsschutz in Deutschland sind die wichtigsten bundesweiten Regelungen das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 01.01.2001 und die allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen (Verwaltungsvorschrift-IfSG-Koordinierung – IfSG-Koordinierungs-VwV) vom 12.12.2013.
Die EU-Verordnung 2022/2371 legt für die Europäische

RKI – Preparedness and Response – Relevante Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten und Preparedness and Response

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Preparedness_Response/Rechtsgrundlagen.html?nn=12643086

Der Themenkomplex Preparedness and Response unterliegt einem komplexen Zusammenspiel nationaler, völker- und unionsrechtlicher Vorschriften. Für den Infektionsschutz in Deutschland sind die wichtigsten bundesweiten Regelungen das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 01.01.2001 und die allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen (Verwaltungsvorschrift-IfSG-Koordinierung – IfSG-Koordinierungs-VwV) vom 12.12.2013.
Die EU-Verordnung 2022/2371 legt für die Europäische

RKI – Berichte der Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln – Zusammenfassender Bericht der Nationalen Verifizierungs­kommission Masern/Röteln (NAVKO) zum Stand der Elimination in Deutschland 2021 (Stand: 01.03.2022)

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Berichte/Bericht_2021.html

Die deutsche Nationale Verifizierungskommission zur Elimination der Masern und Röteln (NAVKO) hat Daten aus dem Jahr 2021 unter Berücksichtigung der von der WHO vorgegebenen Indikatoren bewertet. Sie kommt anhand der vorgelegten Daten zu der Einschätzung, dass es im Jahr 2021 sowohl bei den Masern als auch bei den Röteln keine endemische Transmission gegeben hat. Der abgestimmte Bericht wurde auftragsgemäß am 02.06.2022 an die WHO übermittelt (siehe dazu unseren Initiativbericht vom 23.06.2022).
Situation in anderen Staaten der europäischen WHO-Region

RKI – Infektionskrankheiten A-Z – Gonokokken-Resistenzsurveillance (Go-Surv-AMR)

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/G/Gonorrhoe/GORENET/GORENET_inhalt.html

Infektionen mit Neisseria gonorrhoeae (Gonorrhö) stellen nach aktuellen Schätzungen der WHO weltweit die dritthäufigste sexuell übertragbare Krankheit dar. In Deutschland stehen kaum epidemiologische Daten zur Gonorrhö zur Verfügung, da hierfür bis zum Jahr 2022 keine Meldepflicht bestand. Lediglich im Bundesland Sachsen besteht seit 2001 eine Meldepflicht für den direkten Nachweis von Neisseria gonorrhoeae, wobei sich die dortige Inzidenz zwischen den Jahren 2001 und 2022 vervielfacht hat.
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch vom Europäischen