Die IGV bilden das völkerrechtliche Fundament der internationalen Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Neben verbindlichen Verpflichtungen enthalten die IGV eine Reihe Maßnahme-orientierter Empfehlungen der WHO. Dazu gehören spezifische zeitlich befristete (herausgegeben vom Notfallausschuss) oder ständige Empfehlungen (herausgegeben vom Prüfungssauschuss), die nach Feststellung eines Ereignisses von internationaler Tragweite oder bei Vorliegen einer bestimmten Gefahr von der WHO in Übereinstimmung mit Artikel 49 oder 53 gegeben werden können. Darüber hinaus werden allgemeine und besondere Bestimmungen für Maßnahmen beschrieben, die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf Beförderer oder Beförderungsmittel, Reisende oder Güter, Container oder Container-Verladeplätze durchgeführt werden können oder müssen.
neonataler Missbildungen (01.02.2016 – 18.11.2016), Ebolafieber in der Demokratischen Republik