VerlÀngerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbefö https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.323.1
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung