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Entschädigungssatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.151.1&kuo=2&sub=0

Gemeindevertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,- Euro pro Monat – der Einwohnerzahl des jeweiligen Ortes gewährt: bis 250 Einwohner 145,00 Euro/Monat – 251 – 500 Einwohner 175,00 Euro/Monat 501 – 750 Einwohner 245,00 Euro/MonatMonat die Zahlung der Aufwandsentschädigung eingestellt.
Gemeindevertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,- Euro pro Monat

Kita-Satzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.20354.1&kuo=2&sub=0

Hierbei wird der Monat zu 20 Tagen gerechnet. – Die Berücksichtigung kann jedoch erst ab dem Monat nach der Bekanntgabe des besonderen – Ein Anspruch auf Minderung besteht erst ab dem Monat, in dem die notwendigen Einkommensnachweise – Der Monat Dezember ist beitragsfrei. – werden nach den aktuellen Beitragsstaffeltabellen neu berechnet und werden ab dem Monat
Hierbei wird der Monat zu 20 Tagen gerechnet.

Kita-Satzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Mitteilungen/index.php?object=tx%2C3728.20354.1&NavID=3728.12&La=1

Hierbei wird der Monat zu 20 Tagen gerechnet. – Die Berücksichtigung kann jedoch erst ab dem Monat nach der Bekanntgabe des besonderen – Ein Anspruch auf Minderung besteht erst ab dem Monat, in dem die notwendigen Einkommensnachweise – Der Monat Dezember ist beitragsfrei. – werden nach den aktuellen Beitragsstaffeltabellen neu berechnet und werden ab dem Monat
Hierbei wird der Monat zu 20 Tagen gerechnet.