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Elternzeit Inanspruchnahme / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Elternzeit-Inanspruchnahme.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.826.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wenn Sie Eltern werden, haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von der Erwerbstätigkeit, insofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich …
Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber muss Sie pro Kind