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Kirchensteuer Festsetzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Kirchensteuer-Festsetzung.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.311.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

In Brandenburg wird bei Mitgliedern der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften von der ermittelten Einkommen- bzw. Lohnsteuer 9% (bei pauschaler Lohnsteuer 5 %) als Kirchensteuer erhoben und einbehalten.
B. bei den Evangelischen Landeskirchen oder der Römisch-Katholischen Kirche in der