Kirchensteuer Festsetzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.311.1
In Brandenburg wird bei Mitgliedern der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften von der ermittelten Einkommen- bzw. Lohnsteuer 9% (bei pauschaler Lohnsteuer 5 %) als Kirchensteuer erhoben und einbehalten.
B. bei den Evangelischen Landeskirchen oder der Römisch-Katholischen Kirche in der