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Hundesteuersatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.19491.1&kuo=2&sub=0

Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse – Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er – Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege – 30,00 Euro für den zweiten Hund 40,00 Euro für – Die allgemeine Steuerermäßigung gilt für einen Hund
Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse