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Wasch- und Reinigungsmittel mit dem Umweltzeichen Blauer Engel: Marktentwicklung und freiwillige Instrumente zur besseren Marktdurchdringung | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/wasch-und-reinigungsmittel-mit-dem-umweltzeichen-blauer-engel-marktentwicklung-und-freiwillige-instrumente-zur-besseren-marktdurchdringung/

Die Neuauflage der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von 2017 enthält erstmalig Indikatoren und Zielgrößen zum nachhaltigen Konsum. Darin ist das Ziel verankert, den Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen von heute rund 8 % auf 34 % im Jahr 2030 zu steigern. Die Neuauflage der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von 2017 enthält erstmalig Indikatoren und Zielgrößen zum nachhaltigen Konsum. Darin ist das Ziel verankert, den Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen von heute rund 8 % auf 34 % im Jahr 2030 zu steigern. Für die Marktbeobachtung des nachhaltigen Konsums werden im Bereich Wasch- und Reinigungsmittel Produkte erfasst, die mit dem Umweltzeichen Blauer Engel gekennzeichnet sind. Vergabekriterien des Blauen Engel gibt es allerdings erst seit 2015 bzw. 2016 für Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger (DE-UZ 194) , Maschinengeschirrspülmittel (DE-UZ 201)  und Waschmittel (DE-UZ 202) . Vorher gab es den Blauen Engel in Form der RAL-UZ 70, mit der nur „Waschmittel im Baukastensystem“ ausgezeichnet wurden. Für die Marktentwicklung des gewählten Indikators – also Produkte mit dem Blauen Engel – bedeutet das, dass sich diese erst seit fünf Jahren am Markt erproben können. Der Marktanteil von Wasch- und Reinigungsmitteln mit dem Blauen Engel machte nach Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung  in Deutschland im Jahr 2018 0,34 % aus.
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Weiterentwicklung Blauer Engel Programm durch neue Umweltzeichen und Dynamisierung bestehender – 2013-2017 | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/weiterentwicklung-blauer-engel-programm-durch-neue-umweltzeichen-und-dynamisierung-bestehender-2013-2017-3/

Der vorliegende Bericht dient als Hintergrund zur Entwicklung einer Blauer Engel Vergabegrundlage für Set-Top-Boxen. Beschrieben werden die Unterschiede zwischen einfachen und komplexen Set-Top-Boxen, die verschiedenen Übertragungswege der digitalen Fernsehsignale (terrestrisch sowie via Kabel, Satellit oder Internet-Protokoll (IPTV)), eine Analyse des Marktes, sowie technische Eigenschaften, Funktionen und Ausstattungsmerkmale von Set-Top-Boxen. Zur Ableitung von Blauer Engel Kriterien werden bereits existierende Anforderungen an Set-Top-Boxen wie die EU Verordnung für einfache Set-Top-Boxen, die Europäische freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie zu komplexen Set-Top-Boxen und der EU Code of Conduct für digitale TV-Dienstleitungssysteme analysiert inklusive eines exemplarischen Vergleichs der maximal zulässigen Energieverbräuche verschiedener, mit jeweils unterschiedlichen Funktionalitäten ausgestatteten Set-Top-Boxen. Die im Rahmen des Projektes von Herstellern genannten Ausstattungsmerkmale sowie zugehörigen Messwerte ihrer Set-Top-Boxen zeigen eine große Spannbreite im jährlichen Gesamtenergieverbrauch, einerseits bedingt durch die jeweils genutzte Plattform (IPTV versus Satellit oder Kabel), andererseits durch die Nutzung verschiedener Betriebssoftware-Systeme. Auf Basis dieser Analysen werden Empfehlungen für den Geltungsbereich sowie für Kriterien des Blauen Engels für Set-Top-Boxen abgeleitet. Diese umfassen neben dem Ener-gieverbrauch auch Materialanforderungen an die Kunststoffe der Gehäuse, Gehäuseteile und der Leiterplatten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Material- und Ressourceneffizienz, d.h. die Verlängerung der Nutzungsdauer, zum Beispiel durch Anpassungsfähigkeit an technische Änderungen, Reparatursicherheit oder die Möglichkeit zur Rückgabe gebrauchter Geräte zum Zwecke der Reparatur oder Wiederverwendung. Eine weitere Anforderung des Blauen Engels ist schließlich eine Verbraucherinformation zum Energieverbrauch in den einzelnen Betriebsmodi, da der Energieverbrauch vor allem durch den sogenannten „aktiven Standby-Modus“ beeinflusst werden kann, z.B. wenn im Hintergrund, für die Verbraucher nicht sichtbar, neue Programminhalte heruntergeladen werden. Die Vergabekriterien wurden von der Jury Umweltzeichen verabschiedet und sind unter www.blauer-engel.de unter der Bezeichnung DE-UZ 196 veröffentlicht.
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PROSA Waschmaschinen | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/prosa-waschmaschinen/

Die Produkt-Nachhaltigkeitsanalyse der Produktgruppe Waschmaschinen und der Verhaltensoptionen beim Waschen wurde im Rahmen der EcoTopTen-Initiative durchgeführt. Die Studie wurde vom Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) und vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) finanziert. EcoTopTen ist eine Initiative des Öko-Instituts zur Förderung von nachhaltigem Konsum undProdukt-Innovationen im Massenmarkt – Vergleiche ausführlich unter www.ecotopten.de. Die Kampagne wendet sich an anspruchsvolle VerbraucherInnen und bietet professionelle Information und Marktübersicht über Produkte und Dienstleistungen. Im Fokus stehen dabei die EcoTopTen-Produkte. EcoTopTen-Produkte werden wie folgt definiert: hohe Qualität, angemessener und bezahlbarer Preis, ökologisch, sozialverträglich, Unterstützung eines umweltfreundlichen und kostensparenden Gebrauchs. Ausgangspunkt für die Arbeiten in der vorliegenden Studie waren Innovationsworkshops mit dem Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) und gesellschaftlichen Gruppen. Die dort entwickelten Produktideen wurden im Anschluss mit der Methode PROSA – Product Sustainability Assessment analysiert. Dazu wurden Megatrend-Szenarien durchgeführt, die Nutzenaspekte von Waschmaschinen und Konsumforschungsergebnisse im Bereich Waschen analysiert sowie Ökobilanz- und Lebenszykluskostenrechnungen durchgeführt. Zur Einordnung der Ergebnisse war zusätzlich ein Exkurs zu Wäschetrocknern erforderlich, da es einen Zusammenhang zwischen der Schleuderdrehzahl von Waschmaschinen und dem Energieverbrauch von Wäschetrocknern gibt. Es wurden folgende Alternativen untersucht: Alternative 1: kostengünstige Waschmaschine; durchschnittliche Nutzung, Alternative 2: kostengünstige Waschmaschine; optimierte Nutzung, Alternative 3: qualitativ bessere und teurere Waschmaschine; durchschnittliche Nutzung, Alternative 4: Waschmaschine mit Beladungserkennung und Dosierungsempfehlung; optimierte Beladung, Alternative 5: noch zu entwickelnde Waschmaschine mit Beladungserkennung, Dosierempfehlung und Temperatur-Voreinstellungen und -Vorschlägen; optimale Nutzung, Alternative 6: sehr effiziente Waschmaschine (sogenannte A+-Maschine), durchschnittliche Nutzung.
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Schadstoffe ersetzen: EU-Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/schadstoffe-ersetzen-eu-richtlinie-zur-beschraenkung-gefaehrlicher-stoffe-in-elektro-und-elektronikgeraeten-englische-version/

Cadmium in Fernsehern, Quecksilber in Energiesparlampen – in Elektro- und Elektronikgeräten kommen manchmal gefährliche Stoffe wie Schwermetalle oder auch bromierte Flammschutzmittel zum Einsatz. Die EU-Richtlinie „Restriction of Hazardous Substances“ (RoHS) soll ihre Verwendung verhindern oder zumindest auf Anwendungen begrenzen, bei denen keine Ersatzstoffe eingesetzt werden können. Sie verbietet derzeit die Nutzung von sechs Schadstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, so zum Beispiel von Blei oder sechswertigem Chrom. Im Juli 2019 werden vier weitere Schadstoffe aus der Gruppe der sogenannten Phthalate dazu kommen, die als Weichmacher eingesetzt werden.
Polyester), mit dem Ziel, die faserspezifischen Anforderungen des Blauen Engel für Textilien

Hoechst Nachhaltig | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/hoechst-nachhaltig/

Hoechst und Öko-Institut arbeiten zusammen – wer hätte diese Nachricht beispielsweise am Rosenmontag 1993 nach dem großen Störfall im Werk Griesheim der Hoechst AG geglaubt? Dieses Datum stellte einen Höhepunkt in der von inniger Feindschaft geprägten Geschichte von Öko-Institut e.V. und Hoechst AG dar. Hoechst hat sich inzwischen dem Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Damit ist nicht notwendigerweise der nächste Störfall verhindert – aber wenn Hoechst das Leitbild umsetzt, dann begibt sich der Konzern auf den Weg eines langfristigen Umbaus. Eines Umbaus, der der eigenen und der gesellschaftlichen Zukunftsfähigkeit eine hohe Priorität einräumt – und möglicherweise den übernächsten Störfall verhindert. Das Öko-Institut e.V. entwickelte für und in konstruktiver Zusammenarbeit mit Hoechst ein Werkzeug, mit dem Nachhaltigkeit ganz praktisch in die Geschäftstätigkeiten einfließen kann. Voraussetzung ist: Hoechst muß die Verpflichtung zur Nachhaltigkeit mit der Orientierung an kurzfristigen Gewinnerwartungen vereinbaren. Am Beispiel zweier Produkte wurde das Werkzeug getestet. Das Ergebnis: es kommt darauf an, was man damit macht. Während in China neue Dachmaterialien für Wohnhäuser als Alternative zur Dachpappe ökologisch und gesellschaftlich sinnvoll sind, braucht der Standort Deutschland keine neuen Flachdächer. Das Werkzeug liefert damit konkrete Hinweise auf die ökologische, die gesellschaftliche und – dies gehört zwingend dazu – auf die geschäftliche Optimierung einzelner Produkte. Ob sich Hoechst Nachhaltig entwickelt, das Werkzeug übernimmt und seine Strukturen entsprechend weiterentwickelt ist derzeit jedoch noch offen.
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Forschungsvielfalt für die Agrarwende | oeko.de

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Mit der Verteilung von Forschungsgeldern wird Industrie- und Strukturpolitik gemacht – und das in einem von der Öffentlichkeit nur wenig beachteten Maß. Öffentlich diskutiert und in einem demokratischen Sinne legitimiert ist die Schwerpunktsetzung in de Forschung nur selten. Doch mit der Möglichkeit, auf der einen Seite den Geldhahn sprudeln und bei alternativen Verfahren diesen nur tröpfeln zu lassen oder gar ganz geschlossen zu halten, werden in der Regel sehr frühzeitig Weichen gestellt – hin zur Entwicklung bestimmter Technologien, zur Unterstützung ausgewählter Akteure und Strukturen. Forschungspolitik ist zunehmend Industriepolitik geworden, indem industrielle Akteure direkt in die Forschungsvorhaben eingebunden sind und ein (industrieller) Anwendungsbezug bereits in der Antragsphase skizziert werden soll. Die Patentierung und damit Privatisierung der Forschungsergebnisse ist Bestandteil dieses forschungspolitischen Konzeptes. Gegen public/private partnership, wie solche Konzepte auch genannt erden, ist nichts einzuwenden, wenn dies nur ein Segment der Forschungspolitik ist und ein gemeinwohlorientiertes Segment gleichberechtigt daneben tritt. Im Bereich der Agrarforschung ist dies besonders wichtig. Denn die Interessen der industriellen Akteure, der Landwirte, des Naturschutzes oder der VerbraucherInnen sind häufig nicht identisch. Wenn eine ressourcen- und umweltschonende Landwirtschaft das Ziel ist, die auf chemischen Input weitestgehend verzichten will, stellen sich die Forschungsfragen anders, als wenn eine pestizidgestützte Landwirtschaft möglichst kostengünstig eine Pilzkrankheit bekämpfen möchte. Lösungen, in der Forschung entwickelt und direkt vom Landwirt einsetzbar, sind nicht im Interesse der Agrarindustrie, also wird sie sich daran auch nicht beteiligen. Für eine Agrarwende sind sie aber dringend notwendig. In den vergangenen Jahrzehnten ist schwerpunktmäßig in die Entwicklung einer industriellen Landwirtschaft investiert worden – auch auf der Forschungsseite. Die Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus und einer entsprechenden Lebensmittelverarbeitung wurde allenfalls auf Sparflamme betrieben. Und doch hat bereits diese kleine Unterstützung vielfältige Ansätze und Lösungen hervorgebracht – die nicht nur für einen ökologischen Landbau spannend sind. Mit den folgenden Geschichten möchten wir einen kleinen Ausschnitt aus der Vielfalt der Ansätze und Lösungen vorstellen: faszinierende Forschung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Das ist die Forschung, die die Agrarwende braucht.
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Gutachterliche Stellungnahme zu den Vorstellungen der EU-Kommission zu Fragen der Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen | oeko.de

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Die EU-Kommission hat Anfang März 2003 eine Stellungnahme zu Fragen der Koexistenz von genetisch veränderten, konventionellen und ökologischen Kulturen vorgelegt. In dieser Stellungnahme reagiert die Kommission auf die Frage, inwieweit in Zukunft ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander verschiedener Anbauformen gewährleistet werden kann und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind. Zur Zeit besteht noch erhebliche Unsicherheit in der naturwissenschaftlichen und rechtlichen Diskussion zu den Voraussetzungen für ein konfliktfreies Nebeneinander von verschiedenen Anbauformen. Offen ist: Welche Gefahren nach dem Inverkehrbringen von GVO für den Schutz von Leben und Gesundheit der Verbraucher und der Umwelt noch bestehen. Welche Schutzmaßnahmen wirksam eingesetzt werden können, damit eine Verunreinigung mit GVO beim Anbau und der Saatgutproduktion weitestgehend verhindert oder vermindert werden kann. Ob die Schutzmaßnahmen auf der EU-Ebene oder in den Nationalstaaten geregelt werden sollen. Wer die Schutzmaßnahmen zu beachten hat, der Verwender von GVO, der Landwirt, der eine GVO-Einkreuzung nicht wünscht oder beide. Ob und wie Abstandsregelungen als Schutzmaßnahmen implementiert werden können, da sich noch nicht mit Sicherheit sagen lässt, wie weit die Abstände für bestimmte Arten sein müssen, damit die Einkreuzung von GVO in benachbarte Anbaukulturen unterhalb des festzusetzenden Grenzwertes liegt. Wer für Schäden durch die zufällige Einkreuzung von GVO aufkommen muss, die Inverkehrbringer von GVO-Saatgut, der Verwender von GVO-Saatgut. Ebenfalls zu klären sind die mit der Haftung verbundenen Fragen (Haftungsart, Beweislast). Nach dem Kommissionsstandpunkt geht es in der Koexistenz-Diskussion nur um die ökonomischen Fragen im Zusammenhang mit der zufälligen GVO-Verunreinigung von Anbaukulturen. Dieser Ansicht ist insgesamt nicht zuzustimmen. In der Koexistenzfrage geht es auch um Fragen des Gesundheits- und Umweltschutzes, des Ressourcenschutzes, der Wahlfreiheit der Verbraucher und Landwirte und der Erhaltung von alternativen Produktionsformen.
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Kosten und Nutzen eines Prämienprogramms für besonders effiziente Kühl- und Gefriergeräte | oeko.de

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Im Rahmen der politischen und wissenschaftlichen Diskussion um eine Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes in Europa wird auf europäischer sowie auf nationaler Ebene unter anderem die (staatliche) Förderung besonders energieeffizienter Kühl- und Gefriergeräte diskutiert, um den für deren Betrieb benötigten Stromverbrauch und die damit zusammenhängenden CO2-Emissionen aus der Energiebereitstellung zu verringern. Konkret fordert der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI), dass der Staat über zwei Jahre den Käufern von Kühl- und Gefriergeräten der Energieeffizienzklasse A++ eine Prämie von 150 € zur Verfügung stellt. Hierdurch soll der Absatz dieser besonders energieeffizienten Geräte gegenüber einer angenommenen Referenzentwicklung erhöht werden, was zu einer Reduktion des Stromverbrauchs und der mit der Stromproduktion zusammenhängenden Treibhausemissionen führt. Die Steigerung des Absatzes von A++-Geräten wird über zwei Effekte realisiert: zum einen werden sich Kunden, die ohnehin ein neues Gerät kaufen wollen, anstatt für ein A+, A, B oder schlechteres Gerät für ein A++-Gerät entscheiden (so genanntes „Better Replacement“). Zum anderen werden Haushalte motiviert, ihr altes Kühl- oder Gefriergerät durch ein entsprechendes A++-Gerät zu ersetzen, obwohl das Altgerät noch funktioniert (so genanntes „Early Replacement“ oder „vorzeitiger Ersatz“). Darüber hinaus wird ein Anschubeffekt angenommen, d.h. auch über die Dauer des staatlichen Förderprogramms hinaus bleibt der Absatz besonders effizienter Kühl- und Gefriergeräte gegenüber einer angenommenen Referenzentwicklung erhöht. In der vorliegenden Studie wurde zunächst untersucht, welches Einsparpotenzial (Strom, Treibhauspotenzial) durch die angenommene Absatzsteigerung an A++-Geräten erzielt werden kann. Anschließend wurden die die Wirtschaftlichkeit der geforderten Maßnahme aus Sicht der Gesellschaft, der Staatsfinanzen, sowie aus Sicht der privaten Haushalte, die sich am Programm beteiligen, untersucht. Hierfür wurden die Kosten und der Nutzen des vorgeschlagenen Prämienprogramms für Kühl- und Gefriergeräte aus unterschiedlicher Perspektive bilanziert und mit den CO2-Einsparungen, die durch das Prämienprogramm erwartet werden können, in Relation gesetzt.
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Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher – wie helfen Labels? | oeko.de

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Eine Vielzahl von Produkten – vom Kühlschrank bis zum Büroartikel – ist in den letzten Jahren deutlich besser geworden, was Energieverbrauch und andere Auswirkungen auf die Umwelt angeht. Verbraucherinnen und Verbraucher können diese und weitere Produktmerkmale an verschiedenen Kennzeichnungen erkennen. Durch ihre Kaufentscheidungen haben sie durchaus Handlungsmacht, um mehr umweltfreundliche Produkte am Markt zu etablieren. Kriterien wie Energieeffizienz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind relevant bei der Produktgestaltung. Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder das EU-Energielabel sollen Auskunft über umweltgerechte Gestaltung geben und versprechen Transparenz. Dabei ist der Blaue Engel eine freiwillige Kennzeichnung, während das EU-Energielabel verpflichtend ist.
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Das Weißbuch zur Neuordnung der Chemiekalienpolitik: Vom Konzept zur Umsetzung (English Version) | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/das-weissbuch-zur-neuordnung-der-chemiekalienpolitik-vom-konzept-zur-umsetzung-english-version/

Das im Auftrag des VCI vom Öko-Institut e. V. gemeinsam mit Fachverbänden des VCI durchgeführte und in der Arbeitsgruppen-Phase am 28. Februar 2002 abgeschlossene Projekt „Produktkette Chemikalienpolitik“ hat anhand von vier Stoffen (Altstoffe und Neustoffe) in konkreten Anwendungsszenarien die Anforderungen des EU-Weißbuches zur Chemikalienpolitik an die Akteure in der Produktkette bei der „Registrierung“ nach REACH untersucht. Am Projekt waren Hersteller, Zubereiter und nachgeschaltete Anwender (Großunternehmen und KMU) beteiligt. Die Beispielbearbeitung hat gezeigt, dass die vom EU-Weißbuch geforderte Risikobeurteilung über die gesamte Produktkette realisierbar ist, wenn die nachfolgenden Empfehlungen im neuen chemikalienrechtlichen Regelwerk der Europäischen Union berücksichtigt werden. Die Empfehlungen befassen sich nur mit einigen, aber wesentlichen Aspekten der Registrierung in der Produktkette und nicht mit dem Gesamtthema der Registrierung. Nicht behandelt werden auch die sich in der Produktkette stellenden Fragen im System der „Zulassung“ nach REACH. Deutlich geworden ist in dem Projekt, dass die gesetzliche Ausgestaltung der Registrierpflichten nach REACH von entscheidender Bedeutung für die effiziente Umsetzung des Risikomanagements von Chemikalien zum Schutz von Mensch und Umwelt ist. Von ebenso großer Bedeutung ist die gesetzliche Ausgestaltung aber auch für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit aller europäischen Akteure in der Produktkette: Hersteller und Importeure von Stoffen, Hersteller und Importeure von Zubereitungen, industrielle und gewerbliche Verarbeiter von Stoffen und Zubereitungen, Hersteller und Importeure von Erzeugnissen. Der Gesetzgeber muss diese Konsequenzen bei allen Lösungsoptionen sorgfältig abwägen und alle beteiligten Akteure bei den Beratungen anhören.
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