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Umsetzung Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 – Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/umsetzung-aktionsprogramm-klimaschutz-2020-begleitung-der-umsetzung-der-massnahmen-des-aktionsprogramms-4/

Um die Erreichung der Minderungsziele bis 2020 (unter anderem Minderung der Treibhausgas-Emissionen um 40 % gegenüber 1990) sicherzustellen, hat die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen, das auch die Maßnahmen des am gleichen Tag beschlossenen Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) beinhaltet. Das Programm enthält ein Bündel von rund 110 Maßnahmen, mit denen eine Emissionsminderung in Höhe von 62 bis 78 Mio. t CO2-Äq. erreicht werden soll. Dieser Bericht stellt den vierten Quantifizierungsbericht und damit eine Aktualisierung der Quantifizierung dar. Auf Grundlage des aktuellen Umsetzungsstands kann mit einem Treibhausgasminderungseffekt im Jahr 2020 von 36,7 Mio. t CO2-Äq. bis 46,1 Mio. t CO2-Äq. (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)) gerechnet werden. Unter Berücksichtigung der sich in Planung befindlichen Maßnahmen  kann im Jahr 2020 mit einem Minderungseffekt von 37,5 Mio. t CO2-Äq. bis 46,9 Mio. t CO2-Äq. (ohne LULUCF) gerechnet werden. Den 1. Quantifizierungsbericht für das Jahr 2016 können Sie hier nachlesen Den 2. Quantifizierungsbericht für das Jahr 2017 können Sie hier nachlesen Den 3. Quantifizierungsbericht für das Jahr 2018 können Sie hier nachlesen Den 5. Quantifizierungsbericht für das Jahr 2020 können Sie hier nachlesen
Aktionsprogramms 15.10.2020 Publikationen Energie

Klimaschutz 2030: Ziele, Instrumente, Emissionsminderungslücken sowie die Verbesserung der Überprüfungs- und Nachsteuerungsregularien | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/klimaschutz-2030-ziele-instrumente-emissionsminderungsluecken-sowie-die-verbesserung-der-ueberpruefungs-und-nachsteuerungsregularien/

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat Deutschland ein übergeordnetes Emissionsminderungsziel für Treibhausgase sowie ein System der Klimaschutzplanung rechtsverbindlich eingeführt. Das KSG definiert darüber hinaus aber auch sektorale Emissionsziele und einen Mechanismus zur jährlichen Überprüfung der Fortschritte bei der Emissionsminderung sowie einen rechtsverbindlichen Prozess zur Verstärkung oder Initiierung von zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen für den Fall von Zielverfehlungen in einem oder mehreren Sektoren. Die Sektorziele sind vor allem für die Energiewirtschaft sowie die Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr ambitioniert. Jährlich werden hier Emissionsminderungen von knapp 20 Mio. t CO2-Äqu. für die Energiewirtschaft sowie von etwa 5 bis 10 Mio. t CO2-Äqu. in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr notwendig, wobei sich zwischen den verschiedenen Sektoren, vor allem für Industrie und Verkehr, deutliche Unterschiede bei den spezifischen Emissionsminderungspfaden ergeben.
05.04.2022 Forschungsberichte / Studien Energie