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Sanierungsgebiete / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.523.1&object=tx%7C2751.523.1

In der Stadt Neubrandenburg gibt es derzeit drei förmlich festgesetzte Sanierungsgebiete. Das Sanierungsgebiet „Altstadt“, „Altstadt – Vor dem Treptower Tor“ und die „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt„. In Sanierungsgebieten wird für Bauvorhaben und ausgewählte Rechtsvorgänge eine Sanierungsgenehmigung benötigt. Welche Rechtsvorgänge dies sind, ist in den Satzungen geregelt. In Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sind u. a. die besonderen Vorschriften der §§ 136 – 171 BauGB zu beachten, in denen es um die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise und Umlegung geht. Außerdem haben Eigentümer nach erfolgter Sanierung Ausgleichsbeträge zu zahlen, die den durch die Sanierung bedingten Erhöhungen der Bodenwerte ihrer Grundstücke entsprechen.
StBauFR) Entwicklungssatzung „Wolgaster Straße“ – seit