Rechtsgrundlagen / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.9426.1&object=tx%7C2751.9426.1
§ 44 Abs. 3 PStV
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§ 44 Abs. 3 PStV
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Privatrechtliche wirtschaftliche Tätigkeit der Stadt Neubrandenburg
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§ 16 KV M-V § 15 Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg
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keine Termin der Mängelbeseitigung hängt vom Umfang des Schadens ab.
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Bundesfernstraßengesetz Straßen- und Wegegesetz M-V RiLSA Technische Vorschriften
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Kommunalrecht Gesellschaftsrecht Vertragsrecht Handelsrecht Steuerrecht Eisenbahnrecht
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Redaktionsschlusstermine sind zu beachten.
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StÀdtische Unternehmen
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Bei Direktbezug des „Stadtanzeigers“ ist die Erstattung der Portogebühren erforderlich.
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Verwaltungsgebühren entsprechend Verwaltungsgebührensatzung
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