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Ehrenbürgerschaft / Stadt Neubrandenburg

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Wer sich ganz besonders etwa auf dem Gebiet der Kunst, des Sports, der Wissenschaft, des politischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Lebens für das Wohl und das Ansehen der Stadt und ihrer Bürger verdient gemacht hat, der kann zum Ehrenbürger Neubrandenburgs werden. So regelt es die dazugehörige Satzung. Wird jemand für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts vorgeschlagen, prüft der Oberbürgermeister diesen Vorschlag. Endgültig entscheidet die Stadtvertretung. Sie kann das Ehrenbürgerrecht auch wieder entziehen. Mit dem Tod erlischt die Ehrenbürgerschaft. Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der Stadt Neubrandenburg:
Silbermedaille im K2 und holte damit erstmalig eine olympische

Ehrenbürgerschaft / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Vier-Tore-Stadt/Ehrenb%C3%BCrgerschaft/

Wer sich ganz besonders etwa auf dem Gebiet der Kunst, des Sports, der Wissenschaft, des politischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Lebens für das Wohl und das Ansehen der Stadt und ihrer Bürger verdient gemacht hat, der kann zum Ehrenbürger Neubrandenburgs werden. So regelt es die dazugehörige Satzung. Wird jemand für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts vorgeschlagen, prüft der Oberbürgermeister diesen Vorschlag. Endgültig entscheidet die Stadtvertretung. Sie kann das Ehrenbürgerrecht auch wieder entziehen. Mit dem Tod erlischt die Ehrenbürgerschaft. Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der Stadt Neubrandenburg:
Silbermedaille im K2 und holte damit erstmalig eine olympische

Ehrenbürgerschaft / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Vier-Tore-Stadt/Ehrenb%C3%BCrgerschaft/?La=1

Wer sich ganz besonders etwa auf dem Gebiet der Kunst, des Sports, der Wissenschaft, des politischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Lebens für das Wohl und das Ansehen der Stadt und ihrer Bürger verdient gemacht hat, der kann zum Ehrenbürger Neubrandenburgs werden. So regelt es die dazugehörige Satzung. Wird jemand für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts vorgeschlagen, prüft der Oberbürgermeister diesen Vorschlag. Endgültig entscheidet die Stadtvertretung. Sie kann das Ehrenbürgerrecht auch wieder entziehen. Mit dem Tod erlischt die Ehrenbürgerschaft. Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der Stadt Neubrandenburg:
Silbermedaille im K2 und holte damit erstmalig eine olympische