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Wahlhelfer für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Kreises Mecklenburgische

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Am Sonntag, 27. Mai 2018 findet die Wahl der Landrätin / des Landrates für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte statt. Für eine mögliche Stichwahl wurde der 10. Juni 2018 bestimmt. Die Gemeindewahlbehörde der Stadt Neubrandenburg sucht noch 60 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die ehrenamtlich in den Wahlvorständen der Urnenwahlbezirke innerhalb der Stadt tätig werden möchten. Für die Absicherung der Landratswahl sind in den 38 Urnenwahl-bezirken der Stadt 228 Wahlhelfer/innen nötig. Ein Wahlvorstand besteht aus Wahlvorsteher/-in, Schriftführer/-in sowie deren Stellvertretern und den Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Wahlhelfer/in können alle Wahlberechtigten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlvorsteher/- innen und Schriftführer/- innen sowie deren Stellvertreter werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde in ihre Aufgaben eingewiesen und geschult. Der Wahlvorstand eines Urnenwahlbezirkes leitet und überwacht in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr die Wahlhandlung und ermittelt im Anschluss durch das Auszählen der Stimmen das Wahlergebnis. Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder je nach Funktion ein Erfrischungsgeld voraussichtlich in Höhe von 30 Euro bis zu 45 Euro. Bereitschaftserklärungen sollten bis spätestens bis zum 23. März 2018 der Gemeindewahlbe-hörde übermittelt werden. Hierfür kann das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Neubrandenburg http://www.neubrandenburg.de unter der Rubrik Wahl der Landrätin / des Landrates genutzt werden. Sie können sich auch telefonisch unter 0395 555 1111 oder unter Angabe von Namen, Vorname, Anschrift, Telefon/Handy-Nr., Geburtsdatum per Post oder E-Mail: wahlen@neubrandenburg.de anmelden.
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