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Terminvergabe für Einwohner*innen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Terminvergabe/?La=1

Die Terminvergabe erfolgt bis zu sechs Tage vor dem Wunschtermin und am jeweiligen Sprechtag ab 8 Uhr online oder unter der jeweiligen Teamnummer: Bürgerbüro: 0395 555-1111 KfZ-Zulassung: 0395 555-1224 Führerscheinstelle: 0395 555-1216 Die derzeitigen Sprechtage sind: Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Sprechzeiten der Führerscheinstelle: Montag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Wer seinen Terminwunsch und sein Anliegen ausgewählt hat, erhält zunächst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Nach der Bestätigung ist der Termin mit einer zweiten E-Mail verbindlich gebucht und es wird die persönliche Wartenummer mitgeteilt. Bitte kommen Sie erst wenige Minuten vor Ihrem Termin in das entsprechende Sachgebiet. So helfen Sie mit, persönliche Kontakte im Wartebereich zu minimieren. Für individuelle Terminabsprachen sind die Mitarbeiter*innen unter den aufgeführten Telefonnummern zu erreichen.
Online-Terminvergabe Bürgerbüro für Einwohner*innen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Terminvergabe für Einwohner*innen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Onlineservice/Terminvergabe/

Die Terminvergabe erfolgt bis zu sechs Tage vor dem Wunschtermin und am jeweiligen Sprechtag ab 8 Uhr online oder unter der jeweiligen Teamnummer: Bürgerbüro: 0395 555-1111 KfZ-Zulassung: 0395 555-1224 Führerscheinstelle: 0395 555-1216 Die derzeitigen Sprechtage sind: Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Sprechzeiten der Führerscheinstelle: Montag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Wer seinen Terminwunsch und sein Anliegen ausgewählt hat, erhält zunächst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Nach der Bestätigung ist der Termin mit einer zweiten E-Mail verbindlich gebucht und es wird die persönliche Wartenummer mitgeteilt. Bitte kommen Sie erst wenige Minuten vor Ihrem Termin in das entsprechende Sachgebiet. So helfen Sie mit, persönliche Kontakte im Wartebereich zu minimieren. Für individuelle Terminabsprachen sind die Mitarbeiter*innen unter den aufgeführten Telefonnummern zu erreichen.
Online-Terminvergabe Bürgerbüro für Einwohner*innen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Terminvergabe für Einwohner*innen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Terminvergabe/

Die Terminvergabe erfolgt bis zu sechs Tage vor dem Wunschtermin und am jeweiligen Sprechtag ab 8 Uhr online oder unter der jeweiligen Teamnummer: Bürgerbüro: 0395 555-1111 KfZ-Zulassung: 0395 555-1224 Führerscheinstelle: 0395 555-1216 Die derzeitigen Sprechtage sind: Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Sprechzeiten der Führerscheinstelle: Montag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Wer seinen Terminwunsch und sein Anliegen ausgewählt hat, erhält zunächst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Nach der Bestätigung ist der Termin mit einer zweiten E-Mail verbindlich gebucht und es wird die persönliche Wartenummer mitgeteilt. Bitte kommen Sie erst wenige Minuten vor Ihrem Termin in das entsprechende Sachgebiet. So helfen Sie mit, persönliche Kontakte im Wartebereich zu minimieren. Für individuelle Terminabsprachen sind die Mitarbeiter*innen unter den aufgeführten Telefonnummern zu erreichen.
Online-Terminvergabe Bürgerbüro für Einwohner*innen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Einwohnerfragestunde / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtvertretung/Ratsinformation/Einwohnerfragestunde/

Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohnerinnen und Einwohner – Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg sind im § 3 die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner – § 3 Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner (4) Die Einwohnerinnen und Einwohner – Stadtvertretung über die Anhörung von Sachverständigen sowie derjenigen Einwohnerinnen und Einwohner – Als Einwohnerin und Einwohner der Stadt haben Sie die Möglichkeit in der Sitzung
Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohnerinnen und Einwohner