„Wissenschaftsförderung nur bei Gesinnungsbekenntnissen ist verfassungswidrig“ | Max-Planck-Gesellschaft https://www.mpg.de/21482023/antidiskriminierungsklausel-auer-poscher
Soll die staatliche Förderung von Kunst und Wissenschaft von einem Bekenntnis zur Demokratie oder gegen Antidiskriminierung abhängig werden? Nein, meinen Max-Planck-Rechtsexperten.
„Art. 5 Abs. 3 GG schützt die Freiheit der Wissenschaft