Artikel 20 – Versammlungsfreiheit – Menschenrechte https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/artikel/artikel-20-versammlungsfreiheit
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
zusammen mit Art. 19 (Meinungsfrei- heit) friedliche Demonstrationen