Programmaufsicht – Rundfunk – Jugendschutz https://www.medienanstalt-hessen.de/aufsicht/rundfunk-programmaufsicht/jugendschutz/
Unter Rundfunk fallen im Sinne des Gesetzes sowohl Radio als auch Fernsehen. Für diese beiden Medienangebote ist es vorrangiges Schutzziel des Gesetzgebers, Kinder und Jugendliche vor ängstigenden und verstörenden Medieninhalten zu schützen.
freien Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen oder