Dein Suchergebnis zum Thema: Silber
OberbÃŒrgermeisterin / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Kinder-Jugend-Familie/index.php?object=tx%2C698.8841&ModID=9&NavID=37.431&FID=37.109.1
Kinder, Jugend, Familie
Sie waren „silber-vergoldet“.
OberbÃŒrgermeisterin / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Kinder-Jugend-Familie/Kinderschutz-und-Fr%C3%BChe-Hilfen/Netzwerk-Kinderschutz-und-Fr%C3%BChe-Hilfen/index.php?object=tx%2C698.8841&ModID=9&NavID=37.3556&La=1&FID=37.109.1
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OberbÃŒrgermeisterin / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Oberb%C3%BCrgermeisterin.php?object=&ModID=9&FID=37.109.1&NavID=37.609&La=1&0rt=Magdeburg&k_sub=1&kat=698.306&kuo=2
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Verkauf von Fundsachen / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Gesundheit/Menschen-mit-Behinderungen/index.php?NavID=37.612&object=tx%2C37.14773.1&La=&La=1&oNavID=37.612
Veräußerung von Fundsachen und sonstigen Sachen Das Fundbüro veräußert im Wege des freihändigen Verkaufs Fundsachen und sonstige Sachen. Abgabe der Angebote und Angebotsfrist Die Veräußerung einer angebotenen Fundsache oder einer sonstigen Sache erfolgt an diejenige oder denjenigen, die oder der bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für diese abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält das Gebot den Zuschlag, welches als erstes abgegeben wurde. Gebote können ab sofort abgegeben werden. Das Mindestgebot beträgt 5 Euro, sofern nicht zu einzelnen Fundsachen oder sonstigen Sachen ein anderes Mindestgebot festgesetzt wurde. Die Frist zur Abgabe der Gebote endet am 22. November 2024. Die Gebote sind schriftlich abzugeben (Achtung: Eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform nicht!). Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Offen abgegebene Gebote werden nicht gewertet. Das Gebot ist wie folgt zu adressieren: Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin – Fundbüro Angebot zum Verkauf Bei der Hauptwache 4 39104 Magdeburg Das Gebot ist zu der jeweiligen laufenden Nummer (Lfd. Nr.), der Nummer der Fundsache oder dem Aktenzeichen abzugeben. Nur die oder der Meistbietende wird unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist über den Zuschlag informiert. Die Bieterin oder der Bieter mit dem höchsten Gebot ist an ihr oder sein Gebot gebunden, zur Entrichtung des Gebotsbetrages und zur Abnahme der Fundsache oder sonstigen Sache verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundsachen oder sonstige Sachen jeweils das höchste Gebot abgegeben wird. Sonstige Bedingungen für den Verkauf Die Fundsachen oder sonstigen Sachen werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden. Über den Erwerb einer Fundsache oder sonstigen Sache wird eine Bestätigung ausgestellt. Erworbene Fundsachen oder sonstige Sachen sind innerhalb eines Monats nach der Information über den Zuschlag im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg, abzuholen. Ein Versand ist nicht vorgesehen. Zur Abholung werden Termine vereinbart. Soweit empfangsberechtigte Personen ihre Rechte an den angebotenen Sachen bis zum Ablauf der Gebotsfrist anmelden, werden diese Sachen nicht veräußert. Besichtigung der zum Verkauf gelangenden Fundsachen oder sonstigen Sachen Eine Besichtigung der Sachen kann aufgrund fehlenden Personals nicht ermöglicht werden. Ansprechpartner Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Personen, die Rechte an den angebotenen Fundsachen geltend machen können (Empfangsberechtigte), werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an den Sachen bis zum Tag, an dem die Frist zur Abgabe der Gebote endet, bei der Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin – Fundbüro Neues Rathaus/Bei der Hauptwache 4 39104 Magdeburg anzumelden.
Nr. 09 Fundsache: 2023-667 – Damenrad – Marke: Kalkhoff Jubilee – Farbe: silber-blau
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Veräußerung von Fundsachen und sonstigen Sachen Das Fundbüro veräußert im Wege des freihändigen Verkaufs Fundsachen und sonstige Sachen. Abgabe der Angebote und Angebotsfrist Die Veräußerung einer angebotenen Fundsache oder einer sonstigen Sache erfolgt an diejenige oder denjenigen, die oder der bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für diese abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält das Gebot den Zuschlag, welches als erstes abgegeben wurde. Gebote können ab sofort abgegeben werden. Das Mindestgebot beträgt 5 Euro, sofern nicht zu einzelnen Fundsachen oder sonstigen Sachen ein anderes Mindestgebot festgesetzt wurde. Die Frist zur Abgabe der Gebote endet am 22. November 2024. Die Gebote sind schriftlich abzugeben (Achtung: Eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform nicht!). Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Offen abgegebene Gebote werden nicht gewertet. Das Gebot ist wie folgt zu adressieren: Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin – Fundbüro Angebot zum Verkauf Bei der Hauptwache 4 39104 Magdeburg Das Gebot ist zu der jeweiligen laufenden Nummer (Lfd. Nr.), der Nummer der Fundsache oder dem Aktenzeichen abzugeben. Nur die oder der Meistbietende wird unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist über den Zuschlag informiert. Die Bieterin oder der Bieter mit dem höchsten Gebot ist an ihr oder sein Gebot gebunden, zur Entrichtung des Gebotsbetrages und zur Abnahme der Fundsache oder sonstigen Sache verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundsachen oder sonstige Sachen jeweils das höchste Gebot abgegeben wird. Sonstige Bedingungen für den Verkauf Die Fundsachen oder sonstigen Sachen werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden. Über den Erwerb einer Fundsache oder sonstigen Sache wird eine Bestätigung ausgestellt. Erworbene Fundsachen oder sonstige Sachen sind innerhalb eines Monats nach der Information über den Zuschlag im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg, abzuholen. Ein Versand ist nicht vorgesehen. Zur Abholung werden Termine vereinbart. Soweit empfangsberechtigte Personen ihre Rechte an den angebotenen Sachen bis zum Ablauf der Gebotsfrist anmelden, werden diese Sachen nicht veräußert. Besichtigung der zum Verkauf gelangenden Fundsachen oder sonstigen Sachen Eine Besichtigung der Sachen kann aufgrund fehlenden Personals nicht ermöglicht werden. Ansprechpartner Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Personen, die Rechte an den angebotenen Fundsachen geltend machen können (Empfangsberechtigte), werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an den Sachen bis zum Tag, an dem die Frist zur Abgabe der Gebote endet, bei der Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin – Fundbüro Neues Rathaus/Bei der Hauptwache 4 39104 Magdeburg anzumelden.
Nr. 09 Fundsache: 2023-667 – Damenrad – Marke: Kalkhoff Jubilee – Farbe: silber-blau