Dein Suchergebnis zum Thema: Abfall

Satzungen / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Abfall/index.php?La=1&object=tx%2C698.6274&kat=&kuo=1&sub=0

Satzungen Ab 01.07.2024 gelten die Abfallwirtschaftssatzung sowie die Abfallgebührensatzung mit jeweils der zweiten Änderungssatzung. Ab 07.10.2023 gilt die Straßenreinigungssatzung die im Amtsblatt 21/2023 vom 06. Oktober 2023 veröffentlicht wurde. Ab 01.01.2025 gilt die Straßenreinigungsgebührensatzung die im Amtsblatt 26/2024 vom 20. Dezember 2024 veröffentlicht wurde. Art und Umfang der Leistungen des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes sowie die dafür fälligen Gebühren richten sich nach Satzungen, die der Stadtrat beschließt und die im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg öffentlich bekannt gemacht werden. Zur besseren Lesbarkeit werden die Satzungen in der jeweils geltenden Fassung als nicht amtliche Lesefassungen  zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb keine Gewähr. Die Abfallwirtschaftssatzung   vom 22. März 2019 (Amtsblatt Nr. 06/2019) liegt mit der zweiten Änderungssatzung  vom 31. Mai 2024 (Amtsblatt Nr. 10/2024) vor. Die Abfallgebührensatzung vom 25. Februar 2022 (Amtsblatt Nr. 07/2022) liegt mit der zweiten Änderungssatzung  vom 31. Mai 2024 (Amtsblatt Nr. 10/2024) vor. Die Straßenreinigungssatzung vom 06. Oktober 2023 liegt im Amtsblatt Nr. 21/2023 vor. Die Straßenreinigungsgebührensatzung vom 20. Dezember 2024 liegt im Amtsblatt Nr. 26/2024 vor. Hier werden die nicht amtlichen Lesefassungen zur Verfügung gestellt: Abfallwirtschaftssatzung Abfallgebührensatzung Straßenreinigungssatzung Straßenreinigungsgebührensatzung Rechtlich verbindlich ist allein die im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg veröffentlichte Fassung.
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Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Sie sind grade umgezogen und möchten Ihren neuen Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das einfach online, kostenlos und ohne Behördengang. Möglich macht dies die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA).
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Bürgerbüros: Ab 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passfotos akzeptiert!  / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Bürgerbüros: Ab 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passfotos akzeptiert!  Ab dem 1. Mai 2025 können für die Beantragung hoheitlicher Dokumente wie Personalausweis und Reisepass ausschließlich digital erstellte biometrische Passfotos verwendet werden. Diese Fotos können entweder direkt im Bürgerbüro aufgenommen oder von privaten Fotodienstleistern, die bei einer zertifizierten Cloud angemeldet sind, erstellt und digital an die zuständige Behörde übermittelt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen außerhalb der Behörde oder Passfotos aus Foto-Apps sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Sollten Sie solche Fotos im Bürgerbüro vorlegen, werden diese grundsätzlich abgelehnt. Sie haben in jedem Bürgerbüro die Möglichkeit digitale Passfotos direkt vor Ort anfertigen zu lassen. Das Lichtbildaufnahmegerät vor Ort wird von einem privaten Fotodienstleister betrieben. Mit der Nutzung dieses Geräts schließen Sie einen privaten Vertrag mit dem Fotodienstleister ab. Die Kosten für die Lichtbildaufnahme betragen 7 Euro, welche direkt von der Behörde während Ihrem Termin vereinnahmt werden. Bitte beachten Sie, dass wir für Babys und Kleinkinder unter 1,20 m keine Fotoaufnahme anbieten können. In diesem Fall empfehlen wir, die Fotoaufnahme bei einem privaten Fotodienstleister vorzunehmen. Hier können Sie weitere Informationen zur Fotoaufnahme in den Bürgerbüros nachlesen. Übermittlung digitaler Fotos durch private Fotodienstleister Fotos können weiterhin von privaten Fotodienstleistern erstellt werden, vorausgesetzt, der Dienstleister ist bei einer zertifizierten Cloud registriert. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotodienstleister in Ihrer Nähe. Die Drogeriekette dm wird diesen Service ebenfalls anbieten. Nach der Aufnahme wird Ihr Foto vom jeweiligen Fotodienstleister verschlüsselt und sicher in die Cloud übertragen. Sie erhalten einen QR-Code, den Sie bei der Behörde vorlegen müssen. Durch das Auslesen des QR-Codes wird Ihr Foto sicher und verschlüsselt an die zuständige Behörde übermittelt und kann sofort verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass ohne den QR-Code Ihr Foto nicht abgerufen werden kann. In diesem Fall ist es möglicherweise erforderlich, dass Sie nochmals vor Ort vorsprechen. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrem Fotodienstleister zu erkundigen, ob dieser bereits die notwendigen Voraussetzungen für die sichere Übertragung der Fotos an die Behörde erfüllt.  Informationen für private Fotodienstleister Sie sind ein privater Fotodienstleister und benötigen weitere Informationen zur Registrierung in der Cloud? Unter diesem Link finden Sie hierfür alle benötigten Informationen. Ziel der Gesetzesänderung Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Fotos für die Beantragung hoheitlicher Dokumente verwendet werden. Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere durch die Verhinderung der Manipulation von Fotos mittels sogenanntem „Morphing“. Die bisherige Praxis, Fotos zunächst auszudrucken und anschließend wieder einzuscannen, entsprach nicht mehr dem Stand der aktuellen Technik und den gestiegenen Sicherheitsanforderungen.
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Informationen fÃŒr GeflÃŒchtete aus der Ukraine / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Hinweise und Bitte der Ausländerbehörde für geflüchtete Menschen aus der Ukraine (§ 24 AufenthG) Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat für Deutschland die „Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV)“ erlassen. Die Verordnung ist am 5. Dezember 2023 in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wird Folgendes geregelt: Die für aus der Ukraine geflüchteten Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 fort. Was bedeutet das für die Betroffenen?: Inhaber solcher Aufenthaltserlaubnisse müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht nötig. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz noch mindestens bis zum 1. Februar 2024 gültig ist. Aufgrund der automatischen Verlängerung bleiben die Möglichkeiten zum Arbeiten, Studium, Bezug von Sozialleistungen, Reisen ins Ausland und sonstige Gewährleistungen und Freiheiten erhalten, die mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden sind. Inhaber solcher Aufenthaltserlaubnisse sind also auch weiterhin leistungsberechtigt nach dem SGB II und SGB XII und haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Kindergeld, Wohngeld und Leistungen der Krankenkassen. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis noch bis mindestens 1. Februar 2024 gültig ist, muss Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht neu ausgestellt werden. Die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse wird automatisiert dem Ausländerzentralregister gemeldet. Diese Aufenthaltserlaubnisse sind bis zum 4. März 2025 gültig, auch wenn das Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Dokument abgelaufen ist. Die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse wird automatisiert dem Ausländerzentralregister gemeldet. Die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist somit nicht möglich. Die Grenzbehörden der Schengener Mitgliedsstaaten sind informiert Wer ist nicht von der Verordnung umfasst? Nicht umfasst sind demnach Personen, die erst nach dem 1. Februar 2024 eingereist oder am 1. Februar 2024 nicht mehr im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind. Diese müssen die Aufenthaltserlaubnis im Inland bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Verordnung gilt auch nicht für Inhaber einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 oder 4 des Aufenthaltsgesetzes, deren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz noch nicht entschieden ist. Die Ausländerbehörde Magdeburg versendet Vorsprachetermine. Was bedeutet das für die Arbeitgeber: Menschen, die zu den von der UkraineAufenthFGV betroffenen Personen gehören, haben die Möglichkeit ohne ausländerrechtliche Einschränkung zu arbeiten. Bitte der Ausländerbehörde: Die UkraineAufenthFGV wurde erlassen, um die bereits stark überlasteten Ausländerbehörden zu entlasten. Sollten Sie im Besitz einer am 01.02.2024 gültigen Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG sein, nehmen Sie von Anträgen und Anfragen an die Ausländerbehörde Abstand, damit die Abarbeitung der zu entscheidenden Anträge nicht verzögert wird.  Denken wir gemeinsam an alle Menschen. Unterstützen Sie uns dabei. Ihre Ausländerbehörde Aktuelle Informationen erhalten Sie über das Portal:   https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO
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Spraydose (völlig entleert) / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entsorgungsweg Gelbe Tonne weiterer  Entsorgungsweg: Wertstoffhöfe Gefährdung für Mensch und Umwelt —— Informationen, Hinweise In die Gelbe Tonne gehören Verpackungen, die mit dem Markenzeichen (Grüner Punkt) des DSD (Duales System Deutschland GmbH) gekennzeichnet sind.  Links zu weiteren Informationen Was gehört in die Gelbe Tonne? Wertstoffhöfe Abfallberatung Abfallgebührensatzung
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SperrmÃŒllentsorgung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Abfall/index.php?La=1&object=tx%2C698.5740&kat=&kuo=2&sub=0

Beispiele: einzelne/verpackte Kleinteile, Abfälle von Bau- oder Umbauarbeiten (z – Fenster, Holzverkleidungen, Laminat, Heizkörper), Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle – Beispiele: einzelne/verpackte Kleinteile, Abfälle von Bau- oder Umbauarbeiten (z. – Fenster, Holzverkleidungen, Heizkörper, Laminat), Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle
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NÀhmaschine / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Abfall/N%C3%A4hmaschine.php?object=tx%2C698.8856&ModID=255&FID=37.14822.1&NavID=37.517&La=1

Entsorgungsweg Sperrmüllsammlung   Wertstoffhöfe   Fachhandel ( beim Kauf eines Neugeräts mit gleicher Funktion ) weitere Informationen hier   Gefährdung für Mensch und Umwelt Viele Altgeräte enthalten Schwermetalle und Schadstoffe, die die Umwelt belasten. Informationen, Hinweise Elektrische Nähmaschinen gehören zu den Elektrogeräten, die nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz seit 2006 nicht mehr in den Restabfall entsorgt werden dürfen!   Elektrogeräte aus privaten Haushalten können Sie gebührenfrei (haushaltsübliche Mengen) auf den Wertstoffhöfen abgeben oder kostenfrei über die Sperrmüllsammlung abholen lassen. Ist das Elektrogerät noch gebrauchsfähig, kann es bei der Gratis-Börse angeboten werden. Links zu weiteren Informationen Abfallberatung Elektroaltgeräte Sperrmüllanmeldung Wertstoffhöfe
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