Hinweisgeberschutz – Landessportverband Baden-Württemberg e.V. https://www.lsvbw.de/hinweisgeberschutz/
Hinweisgebersystem des Landessportverbandes Baden-Württemberg e.V. Seit 17.12.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung zum einen die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union ((EU) 2019 / 1937, (EU) 2020 / 1503) um, zum anderen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Ziel der Richtlinie ist
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