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Hinweisgeberschutz – Landessportverband Baden-Württemberg e.V.

https://www.lsvbw.de/hinweisgeberschutz/

Hinweisgebersystem des Landessportverbandes Baden-Württemberg e.V. Seit 17.12.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung zum einen die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union ((EU) 2019 / 1937, (EU) 2020 / 1503) um, zum anderen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Ziel der Richtlinie ist
Risiko für den LSVBW – auf Wunsch auch anonym (z.B. per

„Schau mal, was ich kann!“ – Zwischenbilanz des Projekts zur Sportförderung an Grundschulen – LSVBW

https://www.lsvbw.de/interview-schreiner/

Rugby im Sportunterricht in der Grundschule? Raufen mit einem Weltklasse-Athleten? Neue Sportarten ausprobieren? Im Projekt „Schau mal, was ich kann!“ ist all das möglich – und wird seit dem Frühjahr 2022 in verschiedenen Grundschulen in Baden-Württemberg umgesetzt. Für eine Zwischenbilanz sprach SPORT in BW mit Michael Schreiner, Referatsleiter im Referat Sport, Sportförderung, kulturelle Angelegenheiten im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
“ steht das Referat Leistungssport des LSVBW per E-Mail

Bundesfreiwilligendienst – Landessportverband Baden-Württemberg e.V.

https://www.lsvbw.de/sportwelten/sportjugend/bundesfreiwilligendienst/

Bundesfreiwilligendienst im Sport Einen Freiwilligendienst (FWD) kann jeder machen. Ob Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder FSJ Sport und Schule, für jeden ist das Passende dabei. Wenn man sportaffin ist und nach der Schule etwas Abwechslung sucht, ist ein Freiwilligendienst genau das Richtige. An einem FWD im Sport in Baden-Württemberg sind immer
Diese sind per Gesetz automatisch als BFD-Einsatzstellen

Zusammenhalt im Sport (ZiS) – Landessportverband Baden-Württemberg e.V.

https://www.lsvbw.de/sportwelten/integration-und-teilhabe/zis/

Zusammenhalt im Sport in Baden-Württemberg (ZiS) Das Projekt „Zusammenhalt im Sport in Baden-Württemberg“ unterstützt Sportvereine und – verbände in ihrem Engagement für Toleranz, Vielfalt und Demokratie. Mithilfe sogenannter „Coaches für Zusammenhalt im Sport“ stellen wir allen Vereinen und Verbänden in Baden-Württemberg, die sich gegen menschenfeindliche Einstellungen positionieren und ihre Vereinsstrukturen partizipativ gestalten möchten,
Kontaktaufnahme entweder per Mail, Telefon oder in

Datenschutz – Landessportverband Baden-Württemberg e.V.

https://www.lsvbw.de/datenschutz/

Datenschutz Eine Nutzung der Internetseiten des Landessportverbandes Baden-Württemberg e. V. (LSVBW) ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres LSVBW über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine
Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail

„Wir gehen beim Sport freiwillig in die Risikozone“ – LSVBW

https://www.lsvbw.de/interview-schneider/

Große Teile der Bevölkerung können sich vor Hitze und UV-Strahlung schützen, indem sie Schatten und kühle Räume aufsuchen. Für Sportler ist dies nur bedingt möglich. Wie diese trotzdem ohne erhöhtes Gesundheitsrisiko aktiv sein können, hat der Sportsoziologe Professor Sven Schneider von der Universitätsmedizin Mannheim untersucht.
Innovativ sind Pre-, Per– und Postcooling-Maßnahmen