Nachweise der besonderen Art | Stadt Linz https://www.linz.at/politik/RA2012_nachweise.php
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Rechnungsabschluss beizulegen und wie diese darzustellen sind.
und an Gebietskörperschaften (PDF | 65 KB) Vergütungen