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Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkatastrophe

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Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffene Bürge- rinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Land- wirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersit- zung beschlossen. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch beschlossen, zunächst 200 Millionen Euro Soforthilfe für die betroffenen Länder zur Verfügung zu stellen. Der Bundesfinanzminister und der Bundesinnen- minister haben zugleich deutlich gemacht, dass der Bund am Ende die Hälfte der geleisteten Soforthilfen übernehmen wird. Das Land wird die Mittel kurzfristig im Wege der Notbewilligung als Billigkeitsleistung zur Verfügung stellen.
und Kontaktdaten der Pressestelle der Staatskanzlei für