Gericht: Arbeitender Vater kann auch Betreuung engagieren – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/gericht-arbeitender-vater-kann-auch-betreuung-engagieren/
Kommt es beim Umgangsrecht nur darauf an, gemeinsame Zeit mit seinen Kindern zu verbringen? Nein, zog ein Gericht einem Vater den Zahn. Es ginge auch darum, die Betreuung aufzuteilen.
Er argumentierte, er könne lediglich einmal im Monat drei Tage im Block freinehmen