Zweiter Vorname ist zur Eindeutschung zulässig – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/zweiter-vorname-ist-zur-eindeutschung-zulaessig/
Die Eindeutschung eines ausländischen Vornamens ist möglich. Aber was ist, wenn es keine deutsche Form des Namens gibt? Dann muss eine andere Lösung her.
Das Gesetz erlaube in einem solchen Fall die Annahme eines neuen Vornamens.