Außerehelich schwanger: Kein Grund für Härtefall-Scheidung – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/ausserehelich-schwanger-kein-grund-fuer-haertefall-scheidung/
So kann eine außereheliche Schwangerschaft einer Frau ein Härtefall für ihn sein – – aber nicht für die Frau, die kürzeren Prozess machen wollte.
So kann eine außereheliche Schwangerschaft einer Frau ein Härtefall für ihn sein