Nach der Trennung Wohnung nutzen zählt als Naturalunterhalt – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/nach-der-trennung-wohnung-nutzen-zaehlt-als-naturalunterhalt/
Wer an den oder die Ex Unterhalt zahlt, kann diesen in der Steuererklärung geltend machen. Geht das auch, wenn man dem früheren Partner oder der früheren Partnerin die Wohnung unentgeltlich überlässt?
Der ausgezogene Ehemann wird zu monatlich 600 Euro Unterhalt verpflichtet – in der