Zweiter Vorname ist zur Eindeutschung zulässig – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/zweiter-vorname-ist-zur-eindeutschung-zulaessig/
Die Eindeutschung eines ausländischen Vornamens ist möglich. Aber was ist, wenn es keine deutsche Form des Namens gibt? Dann muss eine andere Lösung her.
entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg