Sachgebiet 231 – Stadtplanung | Stadt Kirchheim unter Teck https://www.kirchheim-teck.de/de/Wirtschaft-Bauen/Planen-Bauen/Bauleitplanung/Veraenderungssperren
Kirchheim unter Teck Über uns als Arbeitgeberin Pädagogische
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Die Stadtverwaltung verwaltet zum einen ihren eigenen bebauten und unbebauten Grundbesitz. Hierzu zählen u.a. Vermietung, Kauf und Verkauf von städtischen Wohnungen sowie die Verpachtung der städtischen Immobilien. Zudem ist die Stadt Kirchheim unter Teck für eine Vielzahl an Angelegenheiten aus dem Baugesetzbuch (BauGB) zuständig.
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Das Güterbahnhofsgelände im Stadtteil Ötlingen soll in den nächsten Jahren baulich zu einem gemischt genutzten Quartier entwickelt werden. Die städtebaulichen Potenziale liegen unter anderem in der Nähe zum bestehenden S-Bahnhaltepunkt und zur Ortsmitte mit diversen Geschäften und Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Entwicklung des Areals wird auch die umliegende Bestandsbebauung positiv befördern.
Die Basis bildet der städtebauliche Entwurf, welcher über ein Wettbewerbsverfahren im Jahr 2020 ausgelobt und durch „UTA Architekten“ gewonnen wurde.
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